von Fritz Schmidt
Mit dem Überfall der deutschen Wehrmacht auf Polen am 1. September 1939 jährt sich 2019 zum 80. Mal der Beginn des Zweiten Weltkriegs. Nach dessen Ende fanden in Nürnberg Prozesse gegen führende Nationalsozialisten und Militärs statt, wobei von letzteren im Hauptkriegsverbrecherprozess zwei zum Tode verurteilt und hingerichtet wurden: Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel und Generaloberst Alfred Jodl.
Der Name Jodl ist mir ein Begriff seit dem Prozess vor dem Internationalen Militärtribunal 1945/46 in Nürnberg. Inhaltlich habe ich, damals 9-/10jährig, sicher nichts verstanden, aber der Name Jodl fiel mir auf, da er mir in meinem damaligen kindlich-engen Gesichtskreis nicht bekannt war, allenfalls Assoziationen auf Jodeln als oberbayrische Heimat-Sangeskunst weckend ...
Als ich mich später mit dem Nationalsozialismus, mit den Nürnberger Prozessen beschäftigte, mit einzelnen Angeklagten wie Alfred Jodl, Jahrgang 1890, kristallisierte sich heraus, dass bei diesem öfter die Rede davon war, er sei einer der zu Unrecht zum Tode verurteilten Angeklagten gewesen. Das sei dahingestellt, aber bei näherer Betrachtung zeigt es sich, dass auf die Nürnberger Anklagebank noch andere vormalige Generale gehört hätten, zuvörderst der ehemalige Generaloberst und Chef des Generalstabs des Heeres, Franz Halder.
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- Geschrieben von: Schmidt Fritz
- Rubrik: Geschichte
von Gunter Weißgerber
Nun also auch Theo Waigel. In verschiedenen Interviews und Talkshows drückt er sein Bedauern darüber aus, »… dass wir die SED nicht verboten haben«. Wie das? Der konservative Bayer ist als grundgesetzfest bekannt, als Realpolitiker ebenso. Theo Waigel weiß um die zivilisatorische Errungenschaft des Parlamentarismus, die Parteienverbote durch Parlamente ausschließt. Keine Partei, kein Parteienbündnis vermag Konkurrenz zu verbieten. Über das Auf und Ab von Parteien hat das Wahlvolk das letzte Wort. Das muss auch so bleiben.
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- Geschrieben von: Weißgerber Gunter
- Rubrik: Geschichte
von Fritz Schmidt
Das Verhältnis Eberhard Koebels, ›tusk‹, des Gründers des Jugendbundes dj.1.11, Deutsche Jungenschaft vom 1. November 1929, zur Demokratie war zeit seines Lebens von Aversion geprägt. Hierzu gehört der Besuch bei Hitler von 1925 ebenso wie seine Äußerungen in verschiedenen seiner Publikationen, wonach er sich z. B., im Sommer 1928 von der Freischar-Führung zu einem internationalen Pfadfindertreffen in Luxemburg abgeordnet, weigerte, die schwarzrotgoldene Flagge der Weimarer Republik zu hissen. Statt dessen pflanzte er die an das Kaiserreich erinnernde schwarzweißrote Fahne auf, die offensichtlich als Handelsflagge diente: »Ich hatte keine Sympathie zu Republik und Schwarz-rot-gold.« (Der Eisbrecher H. 4/Jan. 1933, S. 99) Wie Verdrängungsmechanismen funktionieren exemplifizierte Koebel nach Tisch, 1949, indem er konstatierte: »Dreizehn Jahre lang wehten die Farben Schwarz-Rot-Gold als Nationalflagge, aber nicht als internationales Hoheitszeichen, denn die Väter der Weimarer Verfassung getrauten sich nicht, sie im Ausland zu zeigen.« (Deutschlands Stimme Nr. 20, 15. 5. 1949, S. 3)
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- Geschrieben von: Schmidt Fritz
- Rubrik: Geschichte
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