von Peter Brandt
Das Grundgesetz im Licht der deutschen Demokratie- und Verfassungsgeschichte
Die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919, entworfen von dem linksliberalen Staatsrechtler Hugo Preuß, galt zu Recht als eine der fortschrittlichsten der damaligen Zeit, auch wenn große Teile der Arbeiterschaft weitergehende Ziele verfolgten. Dabei sind neben der definitiven Abschaffung der Monarchie und der jetzt eindeutig parlamentsabhängigen Regierung das nun proportionale, auf Männer auch unter 25 Jahren und Frauen ausgedehnte Wahlrecht für alle staatlichen Vertretungskörperschaften, zudem die (wegen hoher Hürden in der Praxis weniger relevante) Möglichkeit direkter Volksgesetzgebung durch Plebiszit und auch die Stärkung der unitarischen Komponente im Staatsaufbau gegenüber der föderalen zu nennen. Problematisch, wie sich dann vor allem in der Endphase der Republik zeigte, war die starke Stellung des volksgewählten Reichspräsidenten, der Teil der Exekutive war, mit seinem Notverordnungsrecht.
von Peter Brandt
Das Grundgesetz im Licht der deutschen Demokratie- und Verfassungsgeschichte
Am 23. Mai 2024 beging die Bundesrepublik Deutschland das 75-jährige Jubiläum des Grundgesetzes und damit ihrer Staatsgründung. Aus der Szene der sog. Reichsbürger kann man hören, das Grundgesetz sei gar keine richtige Verfassung. Sofern das auf den Namen bezogen wird, ist es mindestens irreführend. Die älteste gültige (wenn auch mehrfach ergänzte und geänderte) Verfassung Europas, die norwegische von 1814, heißt ›Grunnloven‹ = Grundgesetz. Allerdings wurde in Westdeutschland 1948/49 der Ausdruck ›Grundgesetz‹ bewusst gewählt, um etwas gegenüber einer Vollverfassung Niederrangigeres zu bezeichnen. Sofern man bei unserem Grundgesetz darüber hinaus ein Legitimitätsproblem sehen könnte, liegt es an dessen Entstehungsgeschichte (siehe weiter unten).
Teil 2 von: Die Verschwörung
von Boris Blaha
Die Diskussion, wie mit den Kriegsverbrechern umzugehen sei, begann schon während des Krieges. Die politische Führung der Weimarer Republik war nach dem Ersten Weltkrieg weder in der Lage, die Hauptverantwortlichen des Krieges auszuliefern, noch selbst vor Gericht zu stellen und abzuurteilen. Eine politische Fähigkeit zur Selbstreinigung konnte man den Deutschen nicht unterstellen. Das noch größere Problem: Verbrecher ist eine Rechtsposition. Auch der Verbrecher befindet sich an einem definierten Ort innerhalb einer rechtlich geordneten, zivilisierten Welt. Roosevelt, Churchill und Stalin wollten zunächst kein großes Aufheben um die Sache machen und plädierten für schnelle Lösungen bis hin zu Massenexekutionen.