von Peter Brandt

 

 

 

Die Geschichtswissenschaft (oder Historik) beschäftigt sich mit sämtlichen Aspekten der Geschichte von Menschen und Menschengruppen mit dem Ziel ständig erweiterter Erkenntnis. Selbstverständlich geht es dabei nicht nur um die Rekonstruktion des Faktischen, sondern auch um dessen Ursachen und Wirkungen, um Zusammenhänge, also um Strukturen und Prozesse. Den methodischen Kern mit dem Anspruch auf relative Objektivität bildet die Kritik (im Hinblick auf ihre Aussagefähigkeit) und Interpretation der zeitgenössischen Originalquellen nach den Regeln des Fachs. Quelle kann alles Überlieferte sein, vorwiegend aber nicht allein das Schriftgut jeder Art. Stets ist vom jeweiligen in der fachwissenschaftlichen Literatur abgebildeten Forschungsstand auszugehen, der durch die eigene Forschung erweitert, u.U. auch korrigiert wird. Welche Quellen herangezogen werden, hat natürlich maßgeblich mit der Themen- und Fragestellung zu tun.

 

Da die jeweilige Vergangenheit nie mehr total und zweifelsfrei zu rekonstruieren ist, die Quellen meist mehr als eine Deutung zulassen, kommt dem Abwägen und Argumentieren eine wesentliche Bedeutung zu. Die Historik ist somit auch, und u.U. vorrangig, eine Diskussionswissenschaft, die, entstanden als Geisteswissenschaft, sich heutzutage zugleich als historische Gesellschaftswissenschaft (übrigens auch als Bestandteil einer Anthropologie) begreift und auch von anderen Disziplinen analytische Konzepte und Begriffe übernimmt, die sie versucht, mit der historisch vorgegebenen Sprache und Begrifflichkeit in Einklang zu bringen. Mit den in der Öffentlichkeit eingeforderten „Lehren aus der Geschichte“ ist es nicht so einfach, denn welche „Lehren“ gezogen werden könnten, hängt auch vom weltanschaulich-politischen Standort ab; deshalb erwarten wir heute, dass der jeweilige Standort von den Autoren zumindest implizit mit reflektiert wird.

 

Dass Macht wie auch Herrschaft grundlegende Kategorien der Geschichtswissenschaft zu sein haben, liegt auf der Hand, handelt es sich, was „Macht“ betrifft, doch um Phänomene sämtlicher sozialer Beziehungen bzw. menschlicher Gemeinschaften, beginnend in der Familie. Macht existiert nicht absolut, sondern in Relation zu einer anderen Macht (Gegenmacht). Das Streben nach Macht ist insofern nicht nur im Sinn von „Macht über“, sondern auch im Verhältnis zu einer anderen Macht als „Macht zu“ zu verstehen. Von „Herrschaft“ als Ausübung der Macht über Untergeordnete und in irgendeiner Weise Abhängige durch bestimmte Machtmittel lässt sich zumindest seit der Entstehung von differenzierten und hierarchisierten Gesellschaften sowie ersten staatsähnlichen Gebilden vor etwa sechstausend Jahren sinnvoll sprechen. Gerade in den frühen staatlichen Hochkulturen, aber nicht nur dort, spielte die Religion eine wichtige Rolle bei der Legitimierung und Sicherung von Herrschaft: Der Herrscher und eine spezielle Priesterkaste galten als Vermittler zur Welt der Götter. Der historische Ursprung von Herrschaft wird in der Hausherrschaft, also der Machtgewalt des Hausherrn – gemeint ist das „Ganze Haus“ der Vormoderne – über die Hausgenossen gesehen.

 

Einer der herausragenden Begründer der Geschichte als moderne Wissenschaft, Leopold von Ranke (1795-1886), verfasste als einleitenden Essay zum zweiten Jahrgang der von ihm herausgegebenen „Historisch-politischen Zeitschrift“ (1833) den Aufsatz „Die großen Mächte“, der die Zeit von Frankreichs König Ludwig XIV. bis zur Julirevolution 1830 in Europa behandelt; er nimmt hier wie auch in seinen größeren Arbeiten die Staaten und namentlich deren monarchische Herrscher in den Blick, vor allem die Außenpolitik und die Kriege. Das war lange die vorherrschende Perspektive der Historiker: Es war eine, vor allem außenpolitisch akzentuierte, Geschichtsforschung und Geschichtsschreibung über die Haupt- und Staatsaktionen. Im Lauf des 20. Jahrhunderts weitete sich allmählich die Perspektive in andere Dimensionen, namentlich über die sich nun kritischer verstehende Sozial- wie die Kulturgeschichte aus, in der Bundesrepublik Deutschland speziell seit den 1960er Jahren.

 

Jedenfalls stammt eine der, vielleicht die einflussreichste Definition von „Macht und Herrschaft“ nicht von einem Fachhistoriker, sondern von dem großen, auch historisch arbeitenden Soziologen Max Weber, der in seinem grundlegenden Werk „Wirtschaft und Gesellschaft“, herausgegeben posthum 1921/22, äußerte: „Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.“ Herrschaft, laut Weber „die Chance für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden“,  erfordere ein bestimmtes Maß an Dauerhaftigkeit als institutionalisierte Form von Über- und Unterordnung, und das setze die (jedenfalls faktische) Anerkennung der Herrschaft als legitim voraus.

 

Auch das opus magnum zur „Geschichte der Macht“ seit den Anfängen stammt von einem Soziologen, einem britisch-amerikanischen: Michael Mann, der in den Jahren seit 1986 ein mehrbändiges gleichnamiges Werk herausgebracht hat. Vier Arten von sozialer Macht: ideologische, ökonomische, militärische und politische unterscheidend, verfolgt Mann die Entwicklung von Machtstrukturen in frühen menschlichen Gruppenbildungen sowie die späteren, dem Staat zugeordneten „Machtkonstellationen“, in denen Macht regulär gebündelt wird.

 

Seit der Herausbildung von sozialen Klassen beruhte Herrschaft kleiner aristokratischer Minderheiten meist auf rechtlicher, bis zur Sklaverei reichender Abhängigkeit vor allem der Agrarbevölkerung und damit auf der Aneignung des gesellschaftlichen Mehrprodukts, also des nicht von den unmittelbaren Produzenten selbst konsumierten Ernteertrags. Auch, wenn im Lauf der Jahrtausende im Zuge der Entfaltung von Gewerbe und Handel (einschließlich des Fernhandels) sowie staatlicher Verwaltungsaufgaben weitere Sozialgruppen hinzukamen, blieben die landwirtschaftliche Produktion und das zahlenmäßige Überwiegen der agrarischen Produzenten bestimmend mindestens bis ins 18. Jahrhundert.

 

Im europäischen Mittelalter und in der Frühen Neuzeit war die Grundherrschaft, als Herrschaft von Adligen, auch Klöstern, manchmal Städten, über Grund und Boden, das bestimmende Prinzip der Gesellschaftsordnung. Der Landbesitzer überließ den Bauern eine Ackerfläche zur Nutzung, meist in Erbfolge, welche dafür einen Teil der Ernte abführen und Frondienste leisten mussten, sie in diesem Verhältnis auch einer persönlichen Freiheit, speziell der Freizügigkeit ermangelten. Für etliche Jahrhunderte kam daneben der verwandten Institution des Lehnswesens eine prägende Bedeutung zu, durch das eine Beziehung von sog. Vasallität – Gefolgschaft auch im Krieg gegen Schutz und wechselseitige Treue – bis in die oberste soziale und politische Ebene übertragen wurde. An der Spitze der Lehnspyramide stand der Monarch.

 

Das über die Jahrhunderte sich verändernde, dabei an Rigorosität einbüßende Institut der Grundherrschaft (so auch, wenn die unterschiedlichen Abhängigkeitsebenen nicht oder nicht mehr in einer Hand lagen, also z.B. der Grundherr nicht identisch war mit dem Leibherrn und dem Gerichtsherrn) beinhaltete keine Rechtlosigkeit der Bauern, - sie waren also keine Sklaven – eine Minderheit blieb sogar persönlich frei, aber für die Mehrzahl eine starke dingliche wie personelle Abhängigkeit.

 

Seit dem späteren 18. Jahrhundert wurde die rechtliche Befreiung der Bauern und der unterbäuerlichen Gruppen aus der Hörigkeit sowie deren Ablösung von dem feudalen Lasten – durch Landabtretung oder Geldzahlungen – zu einem zentralen Thema der europäischen Politik. Und konkrete Machtverhältnisse entschieden darüber, in welcher Weise, mit welchen Vor- und Nachteilen für welche der unmittelbar beteiligten Gruppen diese Jahrhundertaufgabe (weil eine der Voraussetzungen für die Modernisierung, insbesondere die Industrialisierung) bewältigt wurde.

 

Im ostelbischen Teil des Königreichs Preußen – wie im östlichen Deutschland und Europa überhaupt – hatte sich seit dem 16. Jahrhundert eine besonders harte Form der Grundherrschaft herausgebildet, die Gutsherrschaft. Ihr Kennzeichen waren große adlige Eigenwirtschaften, die durch Arbeitszwangsdienste der Bauern betrieben wurden. Abgaben spielten eine geringere Rolle. Da die unterschiedlichen feudalherrlichen Funktionen, namentlich die Grundherrschaft, die Gerichtsherrschaft und die Polizeigewalt, in einer einzigen Hand lagen, war die Landwirtschaft im Osten gekennzeichnet durch das Vorhandensein auch nach außen fest abgeschlossener Gutsbezirke, in denen der Gutsherr fast absolut herrschte, Verhältnisse, die sich trotz der preußischen Stein-Hardenbergschen Reformen (seit 1807) und sukzessiver agrarkapitalistischer Transformation in manchen Aspekten bis ins 20. Jahrhundert hinzogen.

 

Politik ist in gewisser Weise immer Machtpolitik, denn das Ziel jeder Art von Politik ist die Durchsetzung von Macht, die Bewahrung und Erweiterung von Macht; das schließt vorrangig religiöse Motive der Akteure (so im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit) oder ideologische Motive nicht aus. Machtstreben ist in aller Regel inhaltlich konnotiert und zugleich in bestimmte Interessenlagen und Herrschaftsverhältnisse eingebunden.

 

Selbst Ein-Mann-Diktaturen wie die Mussolinis und Hitlers kannten im Staatswesen auch eine Polykratie teils wild und unkoordiniert agierender, halbautonomer Apparate wie, um beim deutschen Beispiel zu bleiben, neben der Staatspartei und deren angegliederten Organisationen die Wehrmacht sowie die um die SS gruppierten Sicherheitsdienste. Zugleich war die weiterhin kapitalistische Großwirtschaft (Industriekonzerne und Banken) nicht nur ein eigener Machtfaktor, sondern repräsentierte und verstärkte mit der Tendenz zur Verschmelzung mit staatlichen Behörden noch ihre soziale Herrschaft in der Zeit der Diktatur.

 

Die Machtkonzentration in den Händen von Mussolini und Hitler versetzte diese in die Lage, zentrale politische Entscheidungen, wie die zur kriegerischen Expansion, persönlich zu treffen. Territoriale Eroberungen durch Krieg erweiterten sowohl die persönliche Macht als auch die Macht der erwähnten Teilsysteme, insbesondere der Repressionsagenturen. Erst die deutsche Unterwerfung Polens und großer Teile der Sowjetunion 1939 bzw. 1941 ermöglichte die Umsetzung des monströsen Programms der Judenvernichtung, der gemäß grob planender Vorüberlegungen die Vernichtung einer noch weit größeren Zahl Slawen im künftigen Ostimperium folgen sollte. Umstritten ist, ob der Judenmord vor 1941 geplant oder eher Ergebnis einer kumulativen Radikalisierung war (was das Fehlen eines entsprechenden Führerbefehls erklären würde).

 

Hitler und seine engen Gefolgsleute sorgten dafür, dass kein institutioneller Raum für eine eventuelle kollektive Entscheidungsfindung übrig blieb oder neu entstand, ein Raum, der gegen seine persönliche Diktatur hätte wirksam werden können. Im Unterschied dazu hatte Mussolini den Großen Faschistischen Rat geschaffen, der ihn am 25. Juli 1943 während des Vormarschs der Westalliierten auf Sizilien de facto absetzte, woraufhin ihn König Viktor Emanuel verhaften ließ, gewissermaßen ein Rettungsversuch der Regime-Elite angesichts der bevorstehenden militärischen Niederlage. Dabei spielte auch eine Rolle, dass mit dem König eine zweite Quelle von Legitimität neben dem Duce samt seinen Schwarzhemden erhalten geblieben war und situationsbedingt nun wieder zu einem Machtfaktor hat werden können. (Da Mussolini von einem Trupp der deutschen Waffen-SS befreit werden konnte, ging das Kalkül seiner Absetzung nicht ganz auf.)

 

Es charakterisiert die stärker radikal-faschistische Durchdringung von Staat und Gesellschaft in Deutschland, dass nach dem fehlgeschlagenen Staatsstreich vom 20. Juli 1944 weder die Volksmassen noch die Oberklasse imstande waren, den immer aussichtsloseren, bald zur Selbstvernichtung tendierenden, militärischen Widerstand zu beenden. - Übrigens vermieden Mussolini wie Hitler (abgesehen vom Massaker gegen die SA-Führung am 30. Juni 1934) ausgedehnten Terror in den eigenen Reihen, der ein wesentliches Charakteristikum einer anderen persönlichen Diktatur (unter ganz anderen gesellschaftlichen Bedingungen), war, der Josef Stalins, speziell in der zweiten Hälfte der 1930er Jahre. Dieser ließ in seiner systemischen Paranoia u.a. zwei seiner ihm treu ergebenen Sicherheitschefs hinrichten.

 

In Verfassungsstaaten - entstanden zuerst in Großbritannien im 17. Jahrhundert, paradoxerweise bis heute ohne ein fundamentales Verfassungsdokument, eine Konstitution, wie sie zuerst in den USA in Gebrauch kam - namentlich in repräsentativen Demokratien, soll Machtmissbrauch durch institutionelle Beschränkungen von Macht verhindert, jedenfalls erschwert werden. Wesentlich ist hier die Gewaltenteilung, namentlich die Verselbstständigung des Justizwesens im 18. und 19. Jahrhundert sowie die Schaffung einer gewählten, in etlichen Schritten (nicht ohne massiven Druck von unten) bis ins 20. Jahrhundert demokratisierten Vertretung der Staatsbürger. Dazu kamen dann elementare demokratische Rechte wie Meinungs- und Koalitionsfreiheit. Ebenso wichtig war und ist die kontrollierende Wirkung einer freien öffentlichen Berichterstattung und Debatte. Auch die Institutionen des demokratischen Gemeinwesens üben in einem vorgegebenen Rahmen Macht aus, werden aber kontrolliert, und letztlich geht die Macht – oder wie es im Grundgesetz Art. 20 heißt: „Alle Staatsgewalt“ – vom Volke aus, jedenfalls verfassungsrechtlich. Hier würden brisante Fragen von Macht und Herrschaft unter heutigen Umständen anschließen. - Der Übergang zur kapitalistischen Gesellschaftsordnung, ungefähr zeitgleich mit der Konstitutionalisierung, lässt sich im Übrigen auch als Verwandlung persönlicher in „sachliche“ Macht- und Herrschaftsverhältnisse beschreiben.

 

Im vergangenen Jahr 2024 hat Loel Zwecker, ursprünglich Kunsthistoriker, ein populär-wissenschaftliches Buch mit dem Titel vorgelegt: „Die Macht der Machtlosen. Eine Geschichte von unten“. Darin will der Autor zeigen, dass progressive, humane Veränderungen in der Geschichte stärker von einfachen Leuten, Männern und Frauen aus dem Volk, angestoßen und bewirkt wurden als von großen Denkern wie z.B. Aristoteles oder John Locke. Genauer gesagt, gewannen deren Lehren nur dann einen Bezug zur politisch-gesellschaftlichen Wirklichkeit, wenn sie realen Bewegungen bzw. Mächten Munition lieferten und deren Programme befruchteten, wie etwa die Schriften von Montesquieu und Rousseau vor und während der Französischen Revolution von 1789. Ideen mussten sich mit Interessen verbinden, um wirksam, also mächtig zu werden.

 

Ein Beispiel: Wir begehen 2025 das fünfhundertjährige Jubiläum des deutschen Bauernkriegs, der größten bewaffneten Massenerhebung hierzulande bis zur Revolution von 1848/49. Die um 1500 etwa Dreiviertel der Bevölkerung ausmachende Bauernschaft (samt der klein- und unterbäuerlichen Gruppen) stand, wie gesagt, in verschiedenen Abhängigkeiten dinglicher und persönlicher Art bis hin zur Leibeigenschaft und musste, regional und nach Status differenziert, Abgaben entrichten und Arbeitsdienste leisten, zudem Steuern für den Landesherrn und den kirchlichen „Zehnt“. Der Druck von oben auf die Bauern war – nach einer Jahrhunderte langen Periode der Verbesserung ihrer sozialen Stellung – stärker geworden, wobei die Dorfgemeinschaften (wie in anderer Weise die städtischen Gemeinden) partizipatorische Elemente verkörperten.

 

Der Funktionswandel des Adels, die Herausbildung geschlossener Territorialstaaten und die frühkapitalistische Dynamik im Handel und im Montanwesen zeugten von einer Gesellschaft in Bewegung, ebenso die in den frühen 1520er Jahren Fahrt aufnehmende protestantische Kirchenreformation, begleitet erstmals von einer breiten Flugschriftenpublizistik. Die aufständischen, das „alte Recht“ einfordernden Bauern beriefen sich auf den Reformator Martin Luther, der sich indessen heftig gegen sie wandte, und sie hofften zudem auf den Kaiser. Dass sie scheiterten und mit einem fürchterlichen Strafgericht überzogen wurden, war indessen nicht die zwangsläufige Folge der Machtverhältnisse; die bäuerliche Sache war also nicht von vornherein aussichtslos – denn die Bauern und die Landarmut fanden Unterstützung auch in manchen Städten und bei den Bergknappen; sogar eine Reihe Kleinadliger kämpften auf ihrer Seite. Doch ihre Gegner, hauptsächlich die evangelischen wie katholischen Fürsten und die Grundherren, waren als politisch und sozial Herrschende weitaus erfahrener in der Ausübung von Macht und nicht nur besser ausgerüstet. Die bäuerlichen schlecht bewaffneten, regional zersplitterten Massenheere wurden von professionellen Landsknechten vernichtend geschlagen. Die plebejische Gegenmacht zur Macht der Herrschenden konnte in diesem, für den Gang der deutschen Geschichte gravierenden Fall letzten Endes örtlich nur sehr eingeschränkt wirksam werden.

 

Schon im 14. Jahrhundert, so 1381 in England, waren breite bäuerliche Bewegungen für die Aufhebung rechtlicher Ungleichheit und feudaler Lasten aufgestanden, deren Forderungen, religiös begründet, aus der Gleichheit der Menschen vor Gott und der Gewissensfreiheit den Anspruch auf Freiheit und Gleichheit im irdischen Leben ableiteten: „Als Adam grub und Eva spann, wo war denn da der Edelmann?“ lautete ein so oder so ähnlich seit dem Hochmittelalter über große Teile Europas verbreiteter Slogan. Und während der Englischen Revolution, dem Bürgerkrieg der 1640er Jahre, ging eine zeitweilig durchaus relevante Gruppierung, die Diggers, eine Art christliche Anarchisten aus der Unter- und unteren Mittelschicht, dazu über, brachliegendes Ackerland von den Landlords in Besitz zu nehmen und in basisdemokratischer Weise gemeinschaftlich zu bebauen.

 

Im Zuge der kolonialen Unterwerfung des globalen Südens bzw. der nichteuropäischen Welt durch die Mächte Europas zwischen 1450 und 1900 kam es schon frühzeitig zu, meist vergeblichen, Aufständen gegen die europäischen Unterdrücker und ihre einheimischen Helfer. 1791 begann die Revolution auf Haiti, damals französische Kolonie, erstrangiger Lieferant von Zucker und Kaffee auf der Grundlage von Sklavenarbeit. Napoleon schickte Truppen, die aber letztlich besiegt wurden – unter schwersten Menschenverlusten der Bewohner Haitis. Da die monokulturelle Wirtschaftsweise nicht überwunden werden konnte und in Raten bis 1947 horrende Entschädigungszahlungen an Frankreich geleistet werden mussten, blieb die Insel trotz formeller Unabhängigkeit und Sklaverei-Verbot ein bitterarmes, abhängiges, machtloses Territorium – und das bis heute.

                               

Am vertrautesten ist den Heutigen wohl die Verhandlungs- und Durchsetzungsmacht der in Gewerkschaften organisierten Arbeitnehmer. Im ökonomischen Sinn bildeten diese möglichst umfassende Kartelle derjenigen, die in einem bestimmten Beruf, dann in einer bestimmten Branche ihre Arbeitskraft verkaufen mussten. Dabei haben Gewerkschaften stets noch andere Zwecke und Ziele verfolgt, weitreichend gesellschaftsverändernde namentlich bei den sozialdemokratisch-sozialistischen Verbänden, die sich formell oder faktisch auf verbündete Parteien zwecks Agierens im politischen Raum stützten. Über ihre Quantität und u.U. die Stellung bestimmter strategischer Gruppen im Produktions- oder Reproduktionsprozess haben Gewerkschaften stets versucht, die Macht- und soziale Herrschaftsposition derjenigen zu konterkarieren, die als Eigentümer und Manager über die Produktionsmittel verfügten bzw. als Arbeitgeber fungierten.

                   

Auf Arbeitsniederlegungen einzelner Gesellengruppen im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit folgten im früheren 19. Jahrhundert die Maschinenstürmer, meist abhängig arbeitender Textilhandwerker. Das war eine verzweifelte und perspektivlose Reaktion ökonomisch bedrohter Gruppen auf den technischen Fortschritt. Als eine frühe Arbeiterorganisation kämpften die britischen Chartisten der 1830er und 1840er Jahre gegen Lohnkürzungen bzw. für höhere Löhne sowie für das allgemeine gleiche Wahlrecht. Eine noch weiter zurückreichende Frühform gewerkschaftlicher Organisation waren die Friendly Societies, deren Kern eine solidarische Sozialversicherung der Mitglieder war. Auch die geistige Bildung war ein Aspekt ihrer Aktivitäten. Die Parole der frühen deutschen Arbeiterbewegung: „Wissen ist Macht“, formuliert von Wilhelm Liebknecht, geht ursprünglich zurück auf auf den britischen Philosophen Francis Bacon, der um 1600 lebte.

 

In Deutschland spielten Arbeitervereine (damals noch vorwiegend aus Handwerksgesellen bestehend) zuerst während der Revolution von 1848/49 eine größere Rolle. Auch sie verfolgten materielle, politische und Bildungsziele. Die Waffe des Streiks wurde in größerem Umfang seit Anfang der 1870er Jahre in der sächsischen Textilindustrie, in der Metallindustrie und im Ruhrbergbau eingesetzt, mit unterschiedlichem Erfolg, doch insgesamt trug die deutsche wie internationale Arbeiterbewegung durch tagtägliche Organisations- und Reformarbeit, so auch auf kommunaler Ebene, nicht zuletzt durch Wahlerfolge, über Jahrzehnte zur Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Werktätigen, zur sozialstaatlichen Zähmung des Kapitalismus und zur Demokratisierung der Verfassungsordnung bei. Gegenmacht wurde mit so zur Gestaltungsmacht.

 

Ich möchte Ihnen die Problematik von Macht und Herrschaft in der Geschichte nun noch an einen historischen Beispiel verdeutlichen. Dieses soll sowohl die Fremde der Vormoderne, also bis ins 18. Jahrhundert, als auch die vermeintliche Nähe der Zeitgeschichte, meist definiert als Geschichte der noch lebenden Generationen, vermeiden. Es geht um die 1860er und 1870er Jahre in Mitteleuropa, die sog. Reichsgründungszeit.

 

Die herausragende Gestalt dieser Periode, Otto von Bismarck, seit 1862 preußischer Ministerpräsident und seit 1867 norddeutscher, dann deutscher Kanzler, gilt als besonders fähiger Machtpolitiker, und sein Wirken belegt die Bedeutung des persönlichen Faktors in der Geschichte. Die Menschen machen ihre Geschichte selbst, wenngleich nicht aus freien Stücken, sondern unter vorgefundenen Bedingungen. Nicht durch „Reden und Majoritätsbeschlüsse“, sondern durch „Eisen und Blut“, hielt Bismarck am  30. September 1862 vor der Budgetkommission des Preußischen Abgeordnetenhauses seinen Kritikern entgegen, würden die „großen Fragen der Zeit entschieden“. „Nicht auf Preußens Liberalismus“ blicke Deutschland, „sondern auf seine Macht.“   

                                                                               

Das war kurz nach Bismarcks Ernennung zum Regierungschef des Königs von Preußen, des späteren Kaisers Wilhelm I., in seinem Machtkampf mit dem mehrheitlich liberalen Parlament um die geplante Heeresreform; dieser war zu einem Verfassungskonflikt zwischen Legislative und Exekutive geworden, als König und Ministerium sich der Ablehnung des Staatshaushalts durch die Mehrheit der Abgeordneten nicht beugten und die Staatsgeschäfte einfach weiterführten. Der König hatte schon über seine Abdankung nachgedacht, was vermutlich die Parlamentarisierung der Regierungsweise nach sich gezogen hätte, als er Bismarck als Konfliktminister zu Hilfe rief.

 

Unter Bezugnahme auf den Heeres- und Verfassungskonflikt hatte der Radikaldemokrat und Sozialist Ferdinand Lassalle in seiner Rede „Über Verfassungswesen“ am 16. April 1862 vor einer Bürgerversammlung in Berlin formuliert: „Verfassungsfragen sind ursprünglich nicht Rechtsfragen, sondern Machtfragen“. Die „wirkliche Verfassung eines Landes“ existiere in den „tatsächlichen Machtverhältnissen“: „ein Adel, der Einfluss bei Hof und König hat …, die großen Industriellen überhaupt …, die Bankiers“ und „die Börse überhaupt – das ist ein Stück Verfassung.“ Mit diesen Äußerungen wollte Lassalle nicht Recht und Gesetz samt Verfassung geringschätzen; es ging ihm um „die gründliche Umgestaltung der tatsächlichen Macht- und Herrschaftsverhältnisse im Lande“, damit die geschriebene und die reale Verfassung übereinkommen und von Dauer sein könnten. An die Zuhörer appellierend, postulierte er: „das allgemeine Bewusstsein, die allgemeine Bildung“ seien „gleichfalls ein Stück Verfassung“. Lassalle wollte die 1861 gegründete liberale Fortschrittspartei antreiben, den Verfassungsstreit mit der königlichen Regierung mit Entschiedenheit anzunehmen: als Machtkampf.

 

Vielleicht wissen Sie, dass Lassalle, nachdem er 1863 den Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein, Vorläufer der SPD, mitbegründet hatte und an dessen Spitze getreten war, tief desillusioniert über das liberale Bürgertum, kurze Zeit mit Bismarck und der Idee eines „sozialen und revolutionären Volkskönigtums“ kokettiert hatte, wohl nicht nur taktisch. Beide Männer hatten einen eingehenden Briefwechsel und führten mehrere intensive Gespräche, und sie waren offenbar stark voneinander beeindruckt. Lassalle starb schon 1864 in einem Duell, als Bismarcks Stern erst dabei war, voll aufzugehen.

 

Bismarck entstammte dem niederen preußischen Gutsbesitzeradel, die „Junker“ genannt, und blieb auch als Berufspolitiker dieser Schicht und deren Milieu zeitlebens verbunden. Ursprünglich ein Vertreter der äußersten gegenrevolutionären Rechten um die Gebrüder Gerlach, trat er als Diplomat dann für eine unideologische und unsentimentale Machtpolitik Preußens ein; nur insofern war für ihn die ausstehende Einigung Deutschlands unter preußischer Führung und unter Ausschluss des multinationalen Österreich-Ungarn (damit auch dessen deutschsprachiger Teile) erstrebenswert. Der Krieg war zu der Zeit nicht geächtet, und Bismarck schloss ihn in seine Kalküle ein. Ein Abenteurer war er nicht; er führte seine sog. Einigungskriege 1864 gegen Dänemark, 1866 gegen Österreich und 1870/71 gegen Frankreich für klar umrissene, insofern begrenzte Ziele. Mit großem Geschick gelang es ihm, die Gegner Preußens jeweils in eine für sie ungünstige Situation zu manövrieren und sie als Hauptverantwortliche für den Waffengang erscheinen zu lassen.

 

Obwohl Preußen gegenüber Österreich der relativ homogenere, wirtschaftlich, insbesondere industriell stärker entwickelte und modernere Staat war, der zudem mit dem 1834 begründeten Deutschen Zollverein nach und nach die deutschen Klein- und Mittelstaaten an sich gebunden hatte, war der Ausgang des Ringens um die Führungsrolle in Deutschland vor1866 keineswegs entschieden.

 

Bismarck erkannte, dass eine rein reaktionäre Politik keine Zukunftsperspektive hätte und dass er wie auch der Staat Preußen insgesamt sich den wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Bestrebungen des Bürgertums weiter öffnen müsse. Und tatsächlich gelang ihm 1866 die Beendigung des preußischen Verfassungskonflikts und eine faktische Übereinkunft mit dem größeren Teil der liberalen Nationalbewegung Deutschlands; das Jahrzehnt nach 1866 war eine Periode teilweise und zeitweise recht enger Zusammenarbeit Bismarcks mit den Liberalen bei der Ausgestaltung des neuen deutschen Nationalstaats. Dass dieser dann größere Bevölkerungsgruppen als sog. „Reichsfeinde“ in mehreren Repressionswellen aus der neuen Reichsnation ausgrenzte, beginnend mit dem katholischen Bevölkerungsteil, den nationalen Minderheiten und dann die sozialistische Arbeiterschaft betreffend, steht auf einem anderen Blatt.

 

Friedrich Engels, Gesinnungsgenosse, Freund und Ko-Autor von Karl Marx, verfolgte den ganzen deutschen Reichsgründungsprozess als Zeitgenosse: Er war u.a. ein anerkannter Militärexperte, und wie viele andere rechnete er 1866 mit dem Sieg Österreichs statt dem Preußens; namentlich im Hinblick auf die Schnelligkeit des militärischen Erfolgs wurde er überrascht. Wie Marx hielt Engels Preußen für den aktuell gefährlicheren Gegner einer progressiven Entwicklung, auch weil er in dessen Rücken das zaristische Russland wahrnahm, die vermeintliche Schutzmacht der Reaktion in ganz Europa, als halbasiatische expansive Macht vermeintlich eine stetige aggressive Bedrohung der Zivilisation.

 

Dass die Politik durch Machtfaktoren bestimmt wurde, hinter denen konkrete Interessen standen, war für Marx und Engels selbstverständlich,

ebenso dass Gewalt einschließlich kriegerischer Gewalt nur das extreme Mittel von politischer Machtanwendung darstellt, gemäß dem Diktum des Carl von Clausewitz vom Krieg als der „Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln“. Als sich Preußen 1866 gegen Österreich und den von ihm geführten lockeren Deutschen Bund durchsetzte, nahmen sie das Ergebnis mit der territorialen Ausdehnung Preußens und der Gründung des Norddeutschen Bundes, der Vorform des Deutschen Reiches von 1871, als relativen Fortschritt unsentimental zur Kenntnis. In einer zwei Jahrzehnte später verfassten Ausarbeitung über „Die Rolle der Gewalt in der Geschichte“ formulierte Engels zugespitzt, die umstandslose Annexion mehrerer legitimer Fürstentümer durch Preußen und die Zusammenfassung Deutschlands zunächst nördlich des Main sei „eine vollständige Revolution“ gewesen, mit „revolutionären Mitteln durchgeführt“, gewissermaßen eine Revolution von oben. Bismarck  selbst hatte am 11. August 1866 in einem Telegramm an den General Edwin von Manteuffel ungeniert formuliert: „Soll Revolution sein, so wollen wir sie lieber machen als erleiden.“

 

Bismarcks historische Leistung (wie immer man sie bewerten mag) bestand darin, den Weg für die weitgehend ungehinderte Entwicklung der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft in Deutschland weiter geöffnet und eine Art von historischem Kompromiss zwischen Agraradel und Bourgeoisie zuwege gebracht zu haben. Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871, vorgebildet in der des Norddeutschen Bundes vom 1. Juli 1867, schuf eine konstitutionelle Monarchie mit einer starken Stellung der Exekutive, zugleich aber mit einem zu der Zeit keineswegs gängigen allgemeinen gleichen Männerwahlrecht für den Reichstag (nicht auf einzelstaatlicher und kommunaler Ebene). Die Reichsverfassung war bewusst so angelegt, dass ein gewohnheitsrechtlicher Übergang zur parlamentarischen Regierung, wie er in etlichen Ländern zustande kam, sehr erschwert wurde.

 

An einer wichtigen Stelle hatte sich der Machtvirtuose Bismarck verrechnet, denn die Handarbeiter des im Zuge der Industrialisierung mehr und mehr wachsenden gewerblichen Sektors stimmten - trotz zwölfjährigen Ausnahmegesetzes gegen deren, wie es hieß, „gemeingefährliche Bestrebungen“ -  in immer größerer Zahl für die Sozialdemokratie, schon seit 1890 stimmenstärkste Partei. Mit dieser zunehmenden Gegenmacht mussten Bismarcks Nachfolger zurecht kommen, was ihnen schwerfiel. Auch mit dessen kompliziertem außenpolitischen Vertrags- und Bündnissystem, das das Deutsche Kaiserreich schützen sollte, kamen die Nachfolger kaum noch zurecht und wollten es auch nicht.

 

Gesellschaftspolitisch kam dem großagrarisch-adligen Komplex im Deutschen Reich von 1871 ein, gemessen an der abnehmenden wirtschaftlichen Bedeutung der Landwirtschaft, unverhältnismäßiges Gewicht zu; er war mit der Schwerindustrie in einer auch gegen die Konsumenteninteressen gerichteten Schutzzollallianz verbunden, die seit 1879 politisch von den konservativen Parteien und dem rechten Flügel der Nationalliberalen getragen wurde und sich nach dem Zurückfahren des Kulturkampfs gegen die katholische Kirche – seit Ende der 1870er Jahre - auch auf die Zentrumspartei stützen konnte.  Trotz einer gewissen Privilegierung des Adels (der ja längst kein Feudaladel mehr war) konnte sich das insbesondere wirtschaftliche Großbürgertum im Kaiserreich materiell wie kulturell gut entfalten; es gehörte zu den sozial Herrschenden und schätzte überwiegend die bestehende Staatsordnung nicht nur aus jener Haltung des „Untertans“, die Heinrich Mann in seinem gleichnamigen Roman von 1914 karikiert hat.                                                                                              

 (Vortrag im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Wissenschaft vor Ort“)

 

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RENATE SOLBACH †

JOBST LANDGREBE 
ULRICH SCHÖDLBAUER


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