von Felicitas Söhner

Ein Anwendungsbeispiel für die Winterthur-Methode nach Fleming

Einleitung

»Von den alltäglichen und intimen Gerätschaften wie Bett und Stuhl, ... Kleidung und Werkzeug bis hin zu Häusern, Dörfern und Städten,... ist der Mensch seit alters von Dingen umgeben, in die er seine Vorstellungen von Zweckmäßigkeit, Bequemlichkeit und Schönheit, und damit in gewisser Weise sich selbst investiert. Daher spiegeln die Dinge ihm ein Bild seiner selbst wider, erinnern ihn an sich, seine Vergangenheit, seine Vorfahren, usw. Die Dingwelt, in der er lebt, hat einen Zeitindex, der mit der Gegenwart zugleich auch auf verschiedene Vergangenheitsschichten deutet.«(Assmann, S. 20)

Artefakte sind auf mehrfache Weise mit Geschichte verbunden. Zum einen liegt jedem Ding selbst eine ›Biografie‹ zugrunde, da es nach seiner Anfertigung unterschiedliche Nutzungsphasen durchläuft; zum anderen lässt sich über den Vergleich mehrerer Objekte als Exemplare einer Produktgattung der Wandel in Gestaltung und Ausstattung sowie Nutzung und Bedeutung eruieren.(Weber, S. 164) Objekte lassen sich als mögliche ›Schlüssel‹ für Handlungsmuster in soziomaterialen Beziehungsnetzen verstehen. Ausgehend von der Materialität des Objekts können dessen Situiertheit und soziale Ordnung erfragt werden. ›Materialität‹ verweist vor allem auf eine physisch-stoffliche Beschaffenheit, dessen Haptik und mögliche sensuelle Erfahrung.(Artner / Böhringer, S. 178.) So kann die Beschäftigung mit Objekten im Sinne einer experimentellen Sozialgeschichte deutlich machen, welche Handlungsräume durch bestimmte Artefakte eröffnet werden. Francis Parott analysiert die Auswirkung von Objekten auf die soziale Wirklichkeit, beispielsweise wie im stationär-psychiatrischen Setting der Bezug zum persönlichen Lebensraum durch Objekte vermittelt wird.

Im Sinne einer Akteur-Netzwerk-Theorie lässt sich das Objekt ›Schlüssel‹ als Vermittler in einem Netzwerk aus Dingen, Zeichen und sozialen Beziehungen verstehen, dem ein ›Aktionsprogramm‹ zugeschrieben werden kann. (Latour1, S. 47ff.) Dem Ansatz von Bruno Latour folgend lässt sich Objekten eine ›agency‹, also Handlungsmacht, zuschreiben. Die Konzeption von Dingen als nichtmenschliche Akteure bereichert das Verständnis der materiellen Kultur und generiert neue wissenschafts- und sozialhistorische Fragestellungen. (Latour 2, S. 24ff.)

Zur historischen Bedeutung des Krankenbettes in der Psychiatrie und zum Dauerbad legt insbesondere Monika Ankele einschlägige Arbeiten vor. Darin analysiert die Medizinhistorikerin u.a. inwiefern Betten über transformative Aneignungsprozesse der Bewohnerinnen den Stellenwert eines ›Refugiums der Intimität‹ in einer psychiatrischen Einrichtung im 19. Jahrhundert einnahmen. Ankele beschreibt in ihren historischen Untersuchungen, dass die sog. ›Bettbehandlung‹ dazu nötigte, den stationären Aufenthalt über Wochen bis Monate liegend im Bett zu verbringen. Diese zur Behandlung verordnete Praxis sei mit dem Anspruch einer Klinik und dem Krankenstatus begründet worden.

Im Mittelpunkt dieses Beitrags steht die Frage, welches Potential der Ansatz nach Fleming zur Untersuchung der Materialität und der historischen Nutzung eines Artefakts für medizin- und sozialhistorische Fragestellungen bieten kann. Als Anwendungsbeispiel dient hier die Objektanalyse eines Zwangsbettes, wie es ab dem frühen 19. Jahrhundert in psychiatrischen Anstalten in Verwendung war.

Beschreibung der Methode

Der historischen Analyse der Materialität von Objekten stehen unterschiedliche methodische Ansätze offen, die sich mit Artefakten und deren Verwendung auseinandersetzen. Der vorliegende Beitrag nähert sich dem betrachteten Objekt über die von Fleming geprägte sog. Winterthur-Methode. Dieser Ansatz nimmt ein konkretes Artefakt in den Fokus und nähert sich diesem schrittweise, um es als Quelle für die Geschichte lesbar zu machen. Im Folgenden wird das Bett betrachtet als Bestandteil einer materiellen Kultur, die sich in jüngster Zeit auch in der Medizingeschichte etabliert hat.

Die hier verwendete Winterthur-Methode zur Objektanalyse wurde 1982 von Edward McClung Fleming (1909-1994) entwickelt. Ziel war es, ein Vokabular zu entwickeln, das die historische Einordnung materieller Artefakte ermöglicht. Nach Fleming lassen sich Objekte als nonverbale Dokumente im Prinzip ebenso wie verbale Dokumente als Quelle analysieren und lesen. Das Flemingsche Konzept gilt als für die Objektanalyse in der Wissenschafts- und Technikgeschichte allgemein anerkannt und lässt sich gut für die Analyse wissenschaftlicher Instrumente verwenden.

Nach Fleming können Objekten in fünf Klassifikationsgruppen verschiedene Merkmale zugeordnet werden.(McClung Fleming, S. 165f.) Die erste ist die Geschichte des Objektes: Diese Kategorie sagt aus, wo, wann das Artefakt warum und für wen hergestellt wurde. Zudem werden Funktion und Besitzverhältnisse untersucht. Der nächste Aspekt beschäftigt sich mit den Materialien, aus denen das Objekt gefertigt wurde. Der dritte Aspekt beschreibt die Herstellungstechniken, die zur Herstellung benutzt worden sind und die Verarbeitungsqualität der Einzelteile des Objekts. Die vierte Kategorie behandelt Fragen des Designs; es werden die physikalische Struktur, Form und Gewicht, Stil und Ornamentik des Objekts analysiert. Der fünfte Aspekt umfasst die ursprünglich vorgesehene wie auch die nicht-intendierte Funktionen des Objektes, mögliche Gebrauchsspuren, Umbauten und Reparaturen des Artefakts.

Jede dieser Kategorien sollte möglichst weitgehend in vier Stufen analysiert werden. Am Beginn steht die Identifikation, die Beschreibung des Objektes in einer technischen Sprache. Als nächstes wird in einer Evaluation ein Vergleich mit ähnlichen Objekten gezogen, um dieses hinsichtlich seiner ästhetischen Qualitäten, Verhältnismäßigkeiten des Materialis, Kunstfertigkeit und Präzision in der Herstellung zu beschreiben. Im dritten Schritt der kulturellen Analyse werden der historische Wert und die damalige Bedeutung geklärt und auch festgehalten, welche menschliche Handlungen und Verhalten sich mit dem Objekt assoziieren lassen. Im vierten Schritt der Interpretation wird der Schluss über die Bedeutung des Objektes im Bezug zur heutigen Zeit gezogen. Es wird gefragt, wer sich heutzutage für das Objekt interessiert, wie dieses von Interessenten benutzt wird und was die Signifikanz des Artefakts ausmacht. Diese vier Operationen bieten nach Fleming Antworten auf die wichtigsten Fragen, die sich an dieses Objekt stellen lassen.(McClung Fleming, S.166-173.)

In den Kultur- und Gesellschaftswissenschaften existiert ein breiter Konsens, dass alltägliche wie auch besondere Dinge als Niederschlag von Identität verstanden werden können. Aber auch in der Designtheorie und Kunstgeschichte lässt sich die Zuschreibung von Stilepochen als fundamentale Strukturierung der funktionalen Entwicklung und damit als sichtbares Zeichen von Werten und Orientierung auffassen. So kristallisiert sich der Zeitgeist einer Epoche oder einer kulturellen Gruppe in ihren Dingen; das Denken erhält materialisierte Substanz und Form. Gleichzeitig ist die Dinghaftigkeit humaner Artefakte von transitorischer Qualität und damit situativ, dies bedeutet nach Karl-Heinz Kohl: Objekte sind relational und bringen Verhältnisse zwischen Personen und Dingen zum Ausdruck.

Betrachtung eines Objekts im Kontext

Im Fokus der exemplarischen Analyse steht ein Zwangsbett, das im 19. Jahrhundert im Landeshospital Haina in Benutzung war und sich heute in der Sammlung des 1992 eingerichteten Psychiatriemuseums Haina befindet. Die Sammlung setzt sich aus Exponaten aus dem gut erhaltenen Hospital- und Krankenhausarchiv zusammen. Das Museum befindet sich in der ehemaligen Parlatur des Klosters, dem späteren Krankensaal des Hospitals. Die Wahl fiel auf das im Folgenden beschriebene Artefakt aus einem der ersten Psychiatriemuseen der Bundesrepublik, da es sich bei diesem um ein prominentes Exemplar handelt, das ohne Weiteres beispielhaft für den Typus ›Zwangsbett‹ stehen kann.

Identifikation

Zunächst soll ein genauerer Blick auf das Artefakt geworfen werden (LWV-Archiv, F 13, 1069): Das Bett ist etwa 1,90 m lang, 1 m breit und etwa kniehoch. Der Größe und der Ausstattung nach zu schließen war das betrachtete Bett für eine Person vorgesehen. Es besteht aus hölzernen und metallenen Elementen, die über Versätze, Zapfenstöße sowie Holznägel miteinander verbunden sind. An der Außenseite der Bettfüße sind schmiedeeiserne Metallwinkel verschraubt; diese dienen der Erhöhung der Stabilität. Eiserne Schrauben versprechen eine hohe Tragfähigkeit und damit Stabilität. Der Bettrahmen besteht aus vier massiven Standfüßen, einem leicht erhöhten Kopfteil und einem Fußteil. Die Oberkante der Seitenteile ist an der Mitte jeweils konvex gewölbt. Die erhöhte Bettkante am Kopf- und Fußende ist mit je vier Löchern versehen, an den beiden Seitenteilen finden sich ebenfalls vier kleine Öffnungen. Diese dienten dazu, Stricke bzw. Lederbänder durchzuziehen und zu verknoten.

Der Lattenrost besteht aus einzelnen auf Stoß montierten Brettern. Dieser Bett-Boden ist nicht absolut plan, sondern läuft von beiden Seiten zur Mitte hin leicht schräg nach unten zu. In der Mitte des Bettes befindet sich ein nach unten getriebenes nassverzinktes Metallblech mit einem Loch in der Mitte.(Nassverzinkung war ab den 1820er Jahren üblich, Feuerverzinkung seit 1742 möglich, im industriellen Maße im Jahr 1837 patentiert.) Dieses diente der Entleerung der Patienten. Die unteren Ränder des Ablaufs im Metallbecken sind brüchig und angerostet; auch sind auf der Oberfläche des Metalls Korrosionsränder und Verfärbungen sichtbar. Zinküberzüge sind gegenüber Süßwasser langzeitbeständig, doch empfindlich gegen Säuren ( pH 11.5). Der pH-Wert menschlicher Körperausscheidungen schwankt je nach Tageszeit, Ernährung und körperlichem Zustand zwischen leicht sauer und sehr basisch, was für ausgesetzte Metalle eine starke Korrosionsbelastung bedeuten kann. Daher lassen die Veränderungen des Metalls auf eine längerdauernde ›feuchte Bedingungen‹ schließen.

Eine Matratze ist nicht vorhanden und war äußerst wahrscheinlich nicht in Gebrauch. Historische Quellen verweisen auf die Polsterung des Bettes mit Stroh und einer Bedeckung der Person mit festem Drillich – das ist ein dichtes, strapazierfähiges Gewebe zumeist aus Baumwolle, Wolle und Leinen hergestellt. Dies wird unter anderem 1855 beschrieben durch den Journalist John Thomas Arlidge (1822-1899):

»Das Zwangsbett (...) besteht aus einem hölzernen Kasten, der mit Stroh gefüllt und mit starkem Drillich bedeckt ist; unter diesem wird der Kranke (Kopf und Brust frei) an den Füssen befestigt, zuweilen auch an den Händen…«

Weiter zum Bett gehören ein lederner gepolsterter Bauchgurt mit hanfseilernen Fixierungsstricken sowie zwei handgenähte Lederriemen mit schmiedeeisernen Metallschnallen und Metallringen, an denen geflochtene lange Hanfseile angebracht sind. Diese dienten zur Fixierung in der Körpermitte, der Beine und Arme sowie des Kopfes. Die Verarbeitung des Bettes (Zapfenverbindung, Lederarbeiten) lässt auf eine handwerklich hochwertige Herstellungsweise schließen. Die Materialität des Objekts und die verwendeten Techniken (Nassverzinkung, ab 1820er Jahre; maschinell hergestellte Schrauben, ab Mitte des 18. Jahrhunderts) legen den Schluss nahe, dass das Objekt im frühen 19. Jahrhundert angefertigt wurde. Diese Annahme wird durch archivalische Quellen bestätigt. Sie verweisen darauf, dass im Landeshospital Haina vor 1841 ein Zwangsstuhl und -bett angeschafft wurden (Die erste Erwähnung im sog. ›Strafbuch‹ erscheint im Oktober 1841. Strafbuch über die Patienten in Haina »Strafen, so gegen Hospitaliten erkannt worden, 1826-1851«, LWV-Archiv, Kahm, 26.) und zumindest der Zwangsstuhl 1890 aus den Inventarverzeichnissen verschwand. (Haupt-Inventar des Landeshospitals Haina 1887 – 1891, HStAM, 228, 2, Nr. 34, Vol. I ) Da das Hospital als »Pflege- und Versorgungsanstalt für verrückte, wahnsinnige, hülflose, blinde und epileptische Personen« im Jahr 1815 eingerichtet wurde, lässt sich der Erwerbungszeitpunkt des untersuchten Objekts auf die Jahre 1815 bis 1840 einschränken. Es ist davon auszugehen, dass das betrachtete Zwangsbett bis Ende des 19. Jahrhunderts in Haina in Benutzung war.

Die Gestaltung des Bettes wirkt weniger ästhetisch, sondern vielmehr funktional, schlicht und zweckorientiert. Jegliches Ornament oder anderweitiges Stilelement fehlen; daher fällt eine Stilbestimmung schwer. Das Objekt ist derzeit in einem gut erhaltenen, restaurierten Zustand ausgestellt und verweist nur auf wenige Gebrauchsspuren. Aktuell ist das Bett in einem kastanienbraunen Holzlack bestrichen. Ältere Fotografien zeigen das betrachtete Objekt mit einer stark abgenutzten Holzoberfläche.

Das betrachtete Objekt existiert heute in mehreren Präsenzformen: Es ist erstens öffentlich im Museum sichtbar sowie haptisch greifbar. Zweitens ist sprachlich transformiert in den Dokumenten nachvollziehbar, wie es in den psychiatrischen Alltag eingebunden war. Drittens ist es in Fachbeiträgen und Medienpräsenzen als Fotografie abgebildet und mit Kommentaren versehen. Die Verbindung von Artefakt und Dokumenten erlaubt eine Einordnung des musealen Objekts als authentischen Gegenstand psychiatrischer Praxis im ehemaligen Hospital Haina.

Evaluation

Neben dem hier beschriebenen Objekt existierten in der Psychiatrie unterschiedliche Typen von besonderen Betten. Beispielsweise wurden um 1900 als freiheitsbeschränkende Betten teilweise geschlossene Holzbetten auf vier Beinen eingesetzt. Maria Keil verweist auf die ›Große Krampfkastenbettstelle‹ der Berliner Firma Primissima. Bei diesem handelt es sich um ein Bettgestell aus Gasrohr und verriegelbaren, wie ausklappbaren Seitenbrettern. Diese fanden vor allem als schützender Raum für krampfende Personen Verwendung. (Keil, S.130.) Dieser Typ lässt sich weniger als Zwangsbett, sondern vielmehr als Bett zum Schutz vor Verletzung verstehen. Das von Keil vorgestellte Bett aus leichtem Stahlrohrgestell mit erhöhten Seitenteilen vom Kemptener Eisenmöbelwerk Arnold bot neben der Schutzfunktion auch Fixierungsmöglichkeiten. So ermöglichten Vorrichtungen an den Seitenteilen es Leibgurte, Zwangsbänder und -jacken zu fixieren.

Zu weiteren Varianten des Zwangsbettes gehörten Netzbetten, die mit Netzen aus geknotetem Seil bis in die 1960er Jahre hinein in Gebrauch waren, sowie metallene Käfigbetten, die nach oben hin mit einem Holzrost oder einem Gitter versehen waren. Die Verwendung von Käfigbetten gab es in Deutschland noch bis in die 1970er Jahre hinein. Allen gemein ist, dass bei ihrer Herstellung Funktionalität und Robustheit gegenüber Design und Stil im Vordergrund standen und neben der Fixierung zunehmend der Schutz des Patienten die Konstruktion bestimmte.

Kulturelle Analyse

Wenn man neben der alltagspraktischen die kulturelle Bedeutung des Objekts betrachtet, dann fällt auf, dass das Objekt in verschiedene Prozesse eingebunden war. Um die kulturellen Operationen zu fassen und zu verdeutlichen, lassen sich mehrere Operationsmodi nennen, in deren Dienst das betrachtete Stück gestanden haben kann: Zivilisierung, Disziplinierung, Fortschritt, Gestaltung und Fixierung. Jedem Operationsmodus lassen sich verschiedene Elemente oder Aspekte des Bettes zuordnen.

Das Anliegen Zivilisierung postuliert die hölzerne Bettstatt als konstitutiv für den zivilisierten oder zu zivilisierenden Menschen, dem in der akuten Krise unausweichliche Bettruhe, vielmehr ein Bettenzwang verordnet wird. Zwar lässt sich ein Krankenbett als »letzter Rückzugsraum ins Private« (Keil, S. 18.) verstehen, doch die grundsätzliche Funktionsweise des hier betrachteten Objekts beruht auf dem Prinzip Disziplinierung. So lässt es sich verstehen als Instrument der Kontrolle sowie im Sinne von Reglementierung und Ordnung der Klinik.

Im Hinblick auf die Gestaltung lässt sich das Bett in der Psychiatrie als ein materielles Ding zu technischem Gebrauch verstehen: Die konvex gewölbten Seitenteile mit leicht gerundeten Kanten erleichterten es, eine Person in das Bett zu verbringen, und ein Verletzungsrisiko auch bei Gegenwehr zu vermindern. Der mittig aufeinander zulaufende Bettboden leitete Körperflüssigkeiten in Richtung Ausfluss, über die trichterförmig gestaltete Metallwanne in der Körpermitte konnten diese durch ein Loch in Metall und Holz auf ein Auffanggefäß unterhalb des Bettes abfließen. Auch erleichterte diese Konstruktion die Reinigung und anschließende Trocknung des Bettes. Die mehrfachen Fixierungsmöglichkeiten verringerten die Verletzungsgefahr durch nicht vollständiges Aufrichten. Die Polsterung des Leibgurtes verringerte darüber hinaus ein Aufreiben des Körpers, auch bei kräftigen, kontinuierlichen Bewegungen. Ob die an dieses Bett Fixierten eine zusätzliche Polsterung durch Stroh sowie eine Abdeckung durch eine robuste Decke erhielten, lässt sich nur mutmaßen. Auch die Frage, in welcher Bekleidung die Patienten im Zwangsbett fixiert wurden, lässt sich aus der alleinigen Objektanalyse nicht schließen. Bei Nichtgebrauch ließ sich das Artefakt leicht durch zwei Personen entfernen und raumsparend unterstellen.

Ausgehend von Materialität und Design wird überlegt, welche Körperhaltungen beim Gebrauch des Zwangsbettes eingenommen werden konnten oder mussten und wie sich dies auf die Wahrnehmung des Individuums ausgewirkt haben könnten: Durch die Fixierung wurde ein Liegen in Rückenlage erzwungen. Ein leichtes Hin- und Herrücken ist wohl möglich gewesen, jedoch sicher kein Positionswechsel. Die fixierte Person kann den Raum lediglich aus der Liegeposition heraus wahrnehmen. Dadurch, dass keine aufrechte Haltung möglich war, nahm diese eine erniedrigte Position gegenüber anderen im Raum Stehenden und Sitzenden ein und hatte gleichzeitig durch die eingeschränkte Perspektive einen schlechteren Überblick. Das Zwangsbett war ausgelegt für eine Person. Nach vorliegender Quellenlage ist davon auszugehen, dass das hier betrachtete Bett in einem der größeren Schlafräume gestanden hat.

Der sogenannte Wachsaal war ein Raum, der auch für andere Inwohner als Schlaf- und Aufenthaltsraum diente. Die Patienten, die dort untergebracht waren, wurden rund um die Uhr bewacht. Damit waren die Fixierten zum einen weniger isoliert, zum anderen waren sie in ihrer Situation nicht ohne Beobachtung ihres Allgemeinzustandes. Dies bedeutete im Vergleich zu früheren Isolierungsmaßnahmen von unruhigen Patienten in sog. ›Zellen‹ oder eigenen Häusern eine Verbesserung ihrer Situation obwohl ihre Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt war.

Zusammenfassend lassen sich mehrere Anforderungen feststellen, denen das hier betrachtete Objekt genügen sollte: maximale Funktionalität (Fixierung), ausreichende Handhabbarkeit und Stabilität des Möbelstücks und möglichster Schutz des fixierten Körpers. Zu deren Herstellung waren nicht nur technische Detailkenntnisse, sondern auch handwerkliches Können und fachliche Expertise nötig. Inwieweit das Objekt zu therapeutischen Zwecken in Gebrauch war, lässt sich allein aus dem Objekt heraus schwer nachvollziehen. Im Hinblick auf die Funktion der Normierung lässt sich das betrachtete Bett als Artefakt des technischen Fortschritts einordnen sowie als Instrument der seinerzeitigen psychiatrischen Praxis zum Erhalt der Ordnung im Hospitalalltag und zum Schutz vor Selbstverletzung oder gegen aggressive Handlungen gegen Mitbewohner, aber auch zur möglichen Disziplinierung unruhiger devianter Personen. So konnte das Pflegepersonal über das bloße Vorhandensein dieses Bettes Zwangsmaßnahmen nutzen, um Gehorsam und Normierung der Patienten zu erzwingen; zum einen formell durch die Umsetzung der Maßnahme unter Einwilligung des Arztes, zum anderen informell durch die Ankündigung der Maßnahme. (Eierdanz, S.66.)

Interpretation

Das in diesem Beitrag analysierte Zwangsbett lässt sich sowohl als Objekt im Museum in Haina betrachten, als auch als Fotografie oder Beschreibung in Fachbeiträgen oder in den Medien. Der einzigartige Erhaltungszustand und die gleichzeitige Seltenheit dieses Objekts verweisen auf eine hohe Objektsignifikanz.

Alleine durch die robuste, nüchterne Gestaltung strahlt das Objekt eine Wirkung von Zweckmäßigkeit, Stabilität und Dominanz aus. Aufgrund seiner Bauweise und Gestaltung erfordert das Zwangsbett für jede fixierte Person dieselbe Körperhaltung. Dies legt die Interpretation als verkörperte Idee der Normierung und der Herstellung gesellschaftlicher Ordnung nahe.

Davon ausgehend, dass einem Objekt kein kontextunabhängiger Charakter zugrunde liegt, sollte ein Objekt, um in der sozialen Ordnung angewendet zu werden, situiert werden: Das betrachtete Objekt war im Hospital Haina während des 19. Jahrhunderts in Verwendung. Auch wenn bereits im Vorfeld auch psychische kranke Menschen dort untergebracht wurden, spezialisierte sich der Nutzungszweck des Hauses im Jahr 1815. In der sog. ›Pflege- und Versorgungsanstalt‹ wurden neue therapeutische Ansätze, sog. ›Curmethoden‹ angewandt. Zu diesen gehörte unter anderem auch der Einsatz des Zwangsbettes. Die Dienstanweisungen für Arzt und Pflegende aus dem Jahr 1828 vermitteln einen ersten Eindruck über die therapeutische Praxis. Wurde in den 1820er Jahren noch von Verwahrungsmitteln gesprochen, war in den späteren Dienstanweisungen von Zwangsmitteln die Rede. (Dienstanweisung, wie Anm. 81 ) Mit der deutlich mehr spezialisierten Instruktion von 1854 werden die disziplinierenden Maßnahmen aufgezählt und deren Einsatz genau beschrieben.

Einschränkende Maßnahmen wurden als neuer therapeutischer Ansatz wie als Strafe eingesetzt. Basierend auf der seinerzeit populären und polarisierenden Reiztheorie nach John Brown (1735-1788), nach der eine Wechselwirkung zwischen inneren und äußeren Reizen bestehe, wirke jeder äußere Reiz als Stimulans. Danach ließen sich Zustände erhöhter Erregung durch Ruhigstellung therapieren. (Kutzer, wie Anm. 15.) Während in der sich später etablierenden Bettbehandlung naturwissenschaftliche Aspekte eine Rolle spielten (Ankele), lag eine Hauptmotivation des therapeutischen Einsatzes des Zwangsbettes als mechanisches Beschränkungs- oder Bändigungsmittel im frühen 19. Jahrhundert darin, über eine Verminderung der Reize einer übermäßigen Erregtheit entgegenzuwirken. In schriftlichen Quellen finden sich auch Belege auf eine disziplinarische Anwendung des Strafbettes. Die Anwendung von Strafmaßnahmen wurde im Strafbuch dokumentiert. (Strafbuch) Als Gründe für Zwangsmaßnahmen finden sich Entweichen, Widerstand gegenüber dem Pflegepersonal, Arbeitsverweigerung wie auch Gewalttätigkeit. (Eierdanz, S.17.)

Als Zwangsbett an sich lässt es sich sowohl als Artefakt wie auch als Ort verstehen. Als Ort stellt es einen restriktiven Aufenthaltsraum für Patienten und einen Überwachungs- bzw. Kontrollraum für das Pflegepersonal dar. Im Vergleich zur vorher praktizierten Ankettung von unruhigen, aggressiven Personen in ihren Zellen oder Kammern, lässt sich die Fixierung in einem Bett als humaner und als Versuch eines alternativen Umgangs mit fremd- und selbstgefährdenden Personen verstehen. Gleichzeitig eröffnet die historische Betrachtung dieses Artefakts die Frage, inwiefern das Zwangsbett als Mittel zur Normierung von Praktiken und Wiederherstellung sozialer Ordnungen verstanden werden kann.

Potential der Objektanalyse nach Fleming

Vom Objekt ausgehend wurde eine Interpretation einzelner Elemente des Entstehungs- und Nutzungskontextes vorgenommen. Insofern die Analyse zum einen auf historische Kontexte hinweist und zum anderen Assoziationen der interpretierenden Person enthält, ist diese selektiv und subjektiv. Daher liegt das Bemühen um eine intersubjektive Nachvollziehbarkeit und das Hinzuziehen weiterer, ergänzender Quellen nahe. Dem gängigen Ansatz der Material Culture Studies folgend, ist es dringend geboten, das materielle Stück als ›Sachzeuge‹ historisch einzubetten und kritisch über Archivalien, Dokumentationen oder Publikationen zu kontextualisieren. Damit stellt die Objektanalyse keine bloße Auflistung der Materialität des Artefakts dar, sondern es wird vielmehr ein Narrativ vorgestellt, das sich aus der Betrachtung und Interpretation des Objekts ergibt.

Das hier exemplarisch betrachtete Artefakt ist nicht nur als Teil der Sammlung für Öffentlichkeit und Wissenschaft von Interesse. Die zentrale Bedeutung des hier betrachteten Objekts besteht darin, dass es zugleich als Raum wie als Werkzeug Einblick in sozialhistorische Aspekte von der Materialität heraus ermöglicht. Damit bildet es einen der wesentlichen Bestandteile jenes dinglichen Arrangements, durch das Arbeitsprozesse in der historischen Psychiatrie charakterisiert werden können. Darüber hinaus dokumentiert das betrachtete Objekt einen relevanten Abschnitt der Medizingeschichte am Ende des langen 19. Jahrhunderts.

Ausgehend von der Frage, welches Potential der hier betrachtete objektanalytische Ansatz für medizin- und sozialhistorische Fragestellungen bieten kann, zeigt sich, dass die Beschreibung eines konkreten Objektes als Artefakt, die Analyse der Materialität und die damit verbundenen Handlungen und Praktiken, des technischen Objektes partiell Einblicke in die alltägliche Praxis der betrachteten Kontextes eröffnen können. Damit kann die materielle Analyse von Artefakten die Diskussion spezifischer Merkmale und Nutzungsarten des Objektes und die Frage nach verborgenen Bedeutungen, Überzeugungen und Werten des untersuchten Feldes eröffnen.

Die Winterthur-Methode von Edward McClung Fleming kann dabei für den grundlagentheoretischen Diskurs ebenso wie für sozialhistorische Forschungsfragen ein inspirierendes Konzept bieten: Zum einen eröffnet sich die Möglichkeit dingliche Entitäten als handlungstragende Bestandteile des historischen Alltags in den Blick zu nehmen. Zum anderen ist davon auszugehen, dass durch den interpretativen Ansatz zugleich die Besonderheiten des betrachteten Felds, im vorliegenden Fall psychiatrischer Versorgungspraxis im 19. Jahrhundert, stärkere Bedeutung erfahren. Insbesondere Wissenschafts-, Technik- und Sozialhistorikern verspricht die in den historischen Kontext eingebettete Analyse Antworten auf medizinhistorische Fragen. Die hier exemplarisch betrachtete Anwendung verdeutlicht das Erkenntnispotential der Objektanalyse für die Geschichtswissenschaft: sie bietet Zugang zur historischen »Erforschung der Bedingungen und Hintergründe, deren Ausdruck oder Ergebnis das Objekt darstellt«.

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DIENSTANWEISUNG für die Oberwärter, die Wärter und Wärtergehülfen, sowie für den Kranken- und Lazarethwärter des Landeshospitals Haina, Rengshausen, 1854, LWV-Archiv, F 13, A41. In diesen Jahren waren im Hospital rund 350 Patienten untergebracht, für die 14 Pfleger und ein Arzt zuständig waren.
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