von Herbert Ammon

 

I.

Das Jahr 2026 begann mit Ereignissen, welche die Theorie der "realistischen Schule" zu bestätigen geeignet sind. Demnach ist das "internationale System" alles andere als eine von dem Anspruch nach universal gültigen völkerrechtlichen Normen - obenan die UN-Charta von 1945 - getragene Staatengemeinschaft (world community), sondern ein anarchisches Ensemble von - gemäß Machtpotential und Machtinteressen agierenden - Staaten.  In Deutschland, wo man aufgrund der Nazi-Katastrophe vermeint, jeglicher Versuchung von Machtpolitik abgeschworen zu haben, gilt derlei Theorie - unter Bezug auf den verpönten Staatsdenker Carl Schmitt - als "rechts", d.h. als unmoralisch und verdammungswürdig. Die deutschen Eliten - nicht allein grüne Führungsfiguren wie Annalena Baerbock - verstehen sich als Protagonisten einer "regelbasierten", an völkerrechtlichen Normen orientierten Politik. 

Über Unschärfen in der Definition der "regelbasierten Ordnung" sowie über Inkonsequenzen in der politischen Praxis sieht man aus dieser Perspektive hinweg. Dass in den als Völkerrecht (oder international law) geltenden Verträgen - vom Westfälischen Frieden 1648 über das in der UN-Charta fixierte Vetorecht der fünf Großmächte im Sicherheitsrat bis hin zum Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 - auch Machtverhältnisse festgeschrieben sind, lassen vor allem deutsche Zeitgenossen gewöhnlich außer Acht. 

Dass die weltpolitische Wirklichkeit anarchische Züge trägt, wurde nicht erst in Putins "militärischer Spezialoperation" - ohne Frage ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg - gegen die Ukraine deutlich. Als "Putinisten" bezeichnete Beobachter des Konflikts verweisen - ob in apologetischer Absicht oder aus "neutraler" Perspektive -  auf den NATO-Angriff auf Serbien anno 1999, der ohne UN-Mandat erfolgte, abgesehen von der daraus resultierenden Sezession des Kosovo. Die Anerkennung des kosovarischen Staates ("Republik Kosovo") wurde begründet mit dem - völkerrechtlich fixierten, aber vor allem hinsichtlich von Sezessionsbestrebungen nicht eindeutig definierten - Selbstbestimmungsrecht von Völkern und/oder Nationen. 

II.

Natürlich beruhte auch das "bipolare System" in der Ära des Kalten Krieges auf den 1945 etablierten Machtrealitäten.  Dass nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion Großmachtrivalitäten und die Behauptung von Interessensphären unverhüllt in die Weltpolitik zurückgekehrt sind, gehört zu den Erkenntnissen der Gegenwart. Als Antagonisten auf der globalen Bühne agieren die USA, Russland, China, mit der EU als nicht gleichwertigem Mitspieler sowie mit Indien, das als potentielle Großmacht sich mit ihrem Auftritt noch zurückhält.

Hierzulande assoziiert man den Namen Gorbatschow mit der (gescheiterten) Perestroika und der deutschen Wiedervereinigung, nicht aber mit dessen Versuchen, mit gewaltsamen Mitteln den Zerfall der Sowjetunion  zu verhindern. In der Ära Jelzin erlebte Russland eine kurze Phase umfassender Freiheiten, bezahlte dafür unter den Bedingungen eines ungezügelten Kapitalismus mit Massenarmut und dem Aufstieg krimineller Oligarchen. Ein friedlicher Verzicht auf Machtpolitik lag auch Jelzin fern, wie die Abspaltung Abchasiens von Georgien sowie die de-facto-Sezession Transnistriens von der Republik Moldau bezeugen.  

Die als vermeintliche "einzige Weltmacht" (Zbigniew Brezinski) aus dem Kalten Krieg hervorgegangene USA nutzte im Zusammenspiel mit den Regierungen der von ihrem moskowitischen Zwingherrn befreiten Staaten im östlichen Mitteleuropa die Schwäche Russlands. Unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht erfolgte die Osterweiterung der NATO. Danach war man im Westen über mehrere Jahre hin bereit, über den von Putin, dem designierten Nachfolger Jelzins, im August 1999 inszenierten, mit schonungsloser Grausamkeit geführten zweiten Tschetschenienkrieg hinwegzusehen. Erst seit seiner spektakulären Absage an den Westen auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2007 sowie den - vom damaligen georgischen Präsidenten Saakaschwili unbedacht provozierten - Georgienkrieg 2008 - wird  Putin zu Recht als skrupelloser, von neoimperialen Ambitionen beseelter Machtpolitiker wahrgenommen. 

In diesen Tagen demonstriert der US-Präsident Donald Trump offen seine Geringschätzung völkerrechtlicher Maximen und Vereinbarungen. Zusammen mit dem Austritt aus zahlreichen Unterorganisationen der UN kündigte er die Mitgliedschaft der USA in der Kommission für Völkerrechtsfragen (International Law Commission). Mit der Entführung und Verhaftung des venezolanischen Präsidenten Maduro lieferte er ein schlagendes Beispiel dafür, wie wenig ihn Prinzipien wie staatliche Souveränität und/oder Nichteinmischung interessieren. Trump selbst erfand für sein - mit Annexionsdrohungen gegenüber Grönland (bzw. Dänemark) zugespitztes -  Gebaren in der westlichen Hemisphäre den keineswegs ironisch gemeinten Begriff "Donroe-Doktrin". 

Entsprechend erinnern Trump-Kritiker - bezüglich einer Verurteilung der immerhin erfolgreichen Aktion gegen einen korrupten "linken" Diktator mit sich selbst nicht ganz einig - an die gegen Interventionsabsichten der alten Mächte Europas gerichtete Monroe-Doktrin von 1823 ("Amerika den Amerikanern!") sowie an das anno 1904 von Theodore ("Teddy") Roosevelt als corollary proklamierte Aufsichtsrecht der USA in ihrem politischen "Hinterhof". Vorhergegangen war die "Venezuela-Krise", in der das deutsche Kaiserreich bei dem Versuch, über Schuldenforderungen gegen die Regierung in Caracas in Lateinamerika politisch Fuß zu fassen, sich durch Intervention der USA eine diplomatische Niederlage holte. Sie kann als klassisches - wenn auch vergessenes - Beispiel von Machtpolitik in der als historisch überwunden geglaubten Ära des Imperialismus dienen. 

III.

Was das nicht eindeutige Verhältnis von völkerrechtlicher Moral und zweckorientierter, "amoralischer" Machtpolitik betrifft: Aus Sicht überzeugter Transatlantiker gilt als "Antiamerikanismus" die schlichte Feststellung, dass die USA oft genug Machtpolitik mit moralischen Intentionen überhöhten. Nicht zufällig ist seit dem Eintritt der USA in den Ersten Weltkrieg unter Präsident Woodrow Wilson der Vorwurf amerikanischer Doppelmoral in Deutschland populär. 

Als eklatantes Beispiel der Vermengung von Machtprojektionen und Moral gilt - nicht zuletzt unter selbstkritischen amerikanischen Historikern - der Spanisch-Amerikanische Krieg von 1898. Sodann kommen die zahllosen Interventionen ("Polizeiaktionen") der USA in der Karibik und in Mittelamerika im 20. Jahrhundert in den Sinn. Von dem als Vorkämpfer einer Weltfriedensordnung gerühmten Franklin D. Roosevelt, der bei seinem Amtsantritt 1933 eine Politik der "guten Nachbarschaft" vis-à-vis Lateinamerika ankündigte, soll der auf den nicaraguanischen  Diktator Somoza gemünzte Satz stammen: "He is a son-of-a-bitch, but he is our son-of-a-bitch."

Was immer man von moralisch - oder mit Ressentiments -   aufgeladenen Anklagen gegen die USA als Hegemon Westeuropas nach 1945 sowie als zeitweiliger "Weltpolizist" (nach 1990) halten mag, es bleibt zu konstatieren, dass das machtpolitische Agieren der USA - ob nun von lauteren Motiven inspiriert oder nicht - oft genug in offenes Scheitern an der Realität mündete. Evident wurden die Grenzen der als regime change von den sogenannten Neokonservativen unter der Präsidentschaft von  George W. Bush  betriebenen "Moralpolitik". Der zweite Irakkrieg samt Tod des Dikators Sdadam Hussein zog die Ausbreitung der Terrormilizen des "Islamischen Staates" nach sich. Zu erinnern ist ferner an das - mit schmählichen Szenen verbundene - Ende des Krieges in Vietnam (1975) oder an den unter dem demokratischen Präsidenten Joe Biden vollzogenen Rückzug aus Afghanistan im August 2021. Ihm folgte der nicht minder chaotische Abzug der zur vermeintlichen Sicherung von Demokratie und Menschenrechten an den Hindukusch entsandten Bundeswehr aus Kabul. 

Die Fragwürdigkeit eines unbefleckt moralischen Anspruchs im Mächtespiel kommt seit langem - bereits in der Ära Obama - angesichts der Nachsicht der USA gegenüber der Rolle des NATO-Verbündeten Erdogan in Nahost zum Vorschein. Sie zeigt sich derzeit im amerikanischen Umgang - sowie in der Parallelaktion der EU - mit dem einst als Protagonist islamistischen Terrors verfolgten Machthaber Ahmet al-Scharaa in Syrien einerseits sowie dessen kurdischen Gegnern andererseits, zuletzt mit dem de-facto-Verbündeten saudischen Kronprinzen Mohammed bin Salman.  

Ungewiss ist der Ausgang des seit vier Jahren währenden Krieges in der Ukraine. Unübersehbar waren in dem der Maidan-Revolution 2013 sowie der Krim-Annexion 2014 angelegten Konflikt von Anbeginn auch Aspekte eines Stellvertreterkrieges erkennbar. Dass das autoritäre Putin-Regime gegenüber dem von Korruption geprägten Regime Selenskyis üblere Züge von brutaler Gewaltsamkeit aufweist, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es im Ukrainekrieg nicht um einen Kampf von Gut gegen Böse geht, sondern um ein komplexes Mächtespiel - unter Beteiligung diverser euopäischer Staaten mit unterschiedlichen Interessen -  in Osteuropa sowie am Schwarzen Meer.  

IV.

Wo Machtkonflikte ausgetragen werden, stoßen - außerhalb der propagandistischen Aufbereitung -  völkerrechtliche Kategorien an ihre Grenzen. Natürlich handelt es sich bei Putins Krieg gegen die Ukraine um eine Verletzung des - laut UN-Charta - Angriffskriege ausschließenden Völkerrechts. Nichtsdestoweniger ist es mit der bloßen Verdammnis Putins nicht getan. Mit einfachen Kriterien - außer dem für eine vorübergehend geschwächte Großmacht typischen Verhalten - ist der Angriffskrieg auf die Ukraine nicht zu begreifen, geschweige denn zu beenden. 

Und wie ist - abgesehen vom faktischen Erfolg und den möglichen Folgen für Lateinamerika - das Vorgehen Trumps in Venezuela zu beurteilen?  Die Berechtigung des massiven Vergeltungsschlags Israels gegen die mörderische Terrororganisation Hamas im Gazastreifen steht außer Frage. Gleichwohl entzündete sich an den von der israelischen Armee angerichteten Zerstörungen eine mit völkerrechtlichen Argumenten beladene Debatte. Nüchtern betrachtet, ging es um den realen politischen Nutzen des Vorgehens der Regierung Netanjahu. Es war dann der US-Präsident Trump, der als Vermittler eines unsicheren Waffentstillstands den Gazakrieg vorläufig beendete.   

Last but not least ein Blick auf die Lage im Iran:  Hinsichtlich des möglichen Erfolgs - oder eines opferreichen Misserfolgs - der Aufstände in den iranischen Städten gegen das mörderische Mullah-Regime versagt unser Kategoriensystem. Ist ein - wünschenswerter - regime change in Teheran wahrscheinlich, und wenn ja, wie - mit welchen Mitteln - wäre er von außen - etwa mit amerikanischen und israelischen Militärschlägen - zu bewerkstelligen? Selbst im Falle extremer Unterdrückung und Rechtsverletzungen eines Staates bedeutete die einseitige Intervention einzelner Mächte eine Souveränitätsverletzung und wäre vom internationalen Recht nicht gedeckt. 

V. 

Unsere historisch-politische Skizze liefert das - bereits aus der griechischen Antike bekannte - Bild labiler internationaler Anarchie. In der Konkurrenz der Großmächte, im Verfolg der Interessen von Mittel- und Kleinstaaten, geht es nicht um die Durchsetzung höherer Moral - oder um die einvernehmliche Gewinnung des "ewigen Friedens" - sondern noch immer um machtpolitische Vorteile und Erfolge. Damit sind internationale Konflikte programmiert. 

Und genau an diesen Punkten treffen die Begriffe Machtpolitik und Verantwortungsethik,anarchische Realität und Rechtsprinzipien auf einander. Wie die Balance zwischen Macht und Moral zu bestimmen und zu erhalten sei, ist eine Frage, welche Vertreter der deutschen politischen Klasse, ihrem erklärten Selbstverständnis nach allesamt Vorreiter einer "regelbasierten Außenpolitk", mit lautstarken Proklamationen umgehen.   

 

Globkult Magazin

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herausgegeben von
RENATE SOLBACH †

JOBST LANDGREBE 
ULRICH SCHÖDLBAUER


Sämtliche Abbildungen mit freundlicher Genehmigung der Urheber. Front: ©2024 Lucius Garganelli, Serie G