von Ulrich Schödlbauer und Gunter Weißgerber

Ein deutsch-amerikanischer Anwalt, der Füllmich heißt, steht vielleicht vor der Aufgabe seines Lebens: Er hat sich, zusammen mit Gleichgesinnten, dazu entschlossen, für die ungeheuren ökonomischen Verluste, die diesseits und jenseits des Großen Teichs im Zuge der Corona-Pandemie anfielen und weiterhin anfallen, Entschädigungen gegenüber den Personen und Institutionen einzuklagen, die, so die zugrundeliegende Sicht der Dinge, den Stein ins Rollen gebracht haben, also in erster Linie der Berliner Virologe Christian Drosten, das Robert-Koch-Institut, die WHO und, kommt Zeit kommt Rat, womöglich auch die deutsche Bundesregierung.

Das erstaunt das deutsche Publikum, das sich daran gewöhnt hat, den Ausgangspunkt des weltweiten Geschehens eher im chinesischen Wuhan zu verorten und die Handlungen der Wissenschaftler und Regierungen als legitime und vor allem überaus notwendige Maßnahmen zu begreifen, die zum Schutz der Bevölkerungen, bei allen Unterschieden der verfolgten Strategien, ergriffen werden mussten und weiterhin, je nach aktueller Bedrohungslage, ergriffen werden müssen.

Reiner Füllmichs öffentlich in verschiedenen Interviews, aber auch auf der Tribüne der ›Querdenker‹ entwickeltes Vorhaben stützt sich auf die Initialfunktion des von Drosten entwickelten und weltweit im Einsatz befindlichen PCR-Tests, der zusammen mit einer Reihe ähnlich funktionierender Tests noch immer für tägliche Hiobsbotschaften über steigende Infektionszahlen sorgt. Ohne den Drosten-Test, so die Argumentation des Juristen, hätte es keine weltweit zu bekämpfende Pandemie gegeben, weil die Opferzahlen im Rhythmus der jährlichen Grippewellen unauffällig geblieben wären – Stichwort ›Übersterblichkeit‹. PCR-Tests wie dieser aber seien, so die fatale Botschaft, unflankiert durch andere Maßnahmen bekanntermaßen keine geeigneten diagnostischen Instrumente zur Ermittlung von Infektionen – aus verschiedenen Gründen, die Virologen, Epidemiologen und Vertreter anderer involvierter Disziplinen unter sich werden ausmachen müssen –, weshalb die wissenschaftlich gesicherte Grundlage für die ergangenen Lockdowns und andere Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens von Anfang an nicht gegeben gewesen sei.

Verbraucheranwalt Füllmich ist, was die Produkthaftung von Unternehmen angeht, alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. Ein Klagemodell liefert offenbar der VW-Diesel-Skandal, in dessen Verlauf über Sammelklagen riesige Entschädigungssummen vor US-amerikanischen und anschließend auch vor deutschen Gerichten erstritten wurden. Die Unruhe, die der Vorstoß bei den möglicherweise Betroffenen auslöst, dürfte daher beträchtlich sein. Die von Corona angerichteten Schäden übersteigen die des VW-Betrugsfalls in so exorbitanter Weise, dass die laienhafte Phantasie davor versagt – offenbar auch die juristische, denn bei Zahlenspekulationen wird das öffentlich gezeichnete Bild rasch unklar. Kein Wunder also, dass an den spärlichen Stellen, an denen die Information bisher ans breite Publikum weitergereicht wurde (ARD-Tagesschau u.a.), sich auch sofort Abwehrreflexe seitens der Beteiligten bemerkbar machten. Und gewiss dürften die juristischen Aussichten im Augenblick schwer kalkulierbar sein.

Auslöser des Füllmich-Vorstoßes war nach eigenem Bekunden die beharrliche Arbeit des sogenannten ›Corona-Ausschusses‹, von der die deutsche Öffentlichkeit bislang kaum unterrichtet wurde, es sei denn, man begibt sich in die Region der sogenannten ›alternativen‹ Medien, insbesondere der YouTube-Kanäle, und vor allem auf die Internetseiten des Ausschusses selbst. Das wird sich vermutlich in den nächsten Wochen rapide ändern. Für die Konsumenten von Öffentlichkeit bedeutet das, wie aus früheren Fällen erinnerlich, wieder einmal mit der Rede von Außenseiter-Meinungen konfrontiert zu werden, die wissenschaftsintern keine Rolle spielten. Das ist zwar kein wissenschaftliches Argument, aber es leistet nun einmal treue Dienste, wann immer es darum geht, Diskurshoheit abzusichern. Das Erregende der Füllmich-Initiative dürfte daher darin bestehen, dass sie es, abgesehen von den medizinischen und rechtlichen Faktoren, nicht allein, wie im VW-Fall, mit den propagandistischen Möglichkeiten eines Konzerns zu tun bekommen wird, sondern mit einem wirklichen, weltumspannenden Diskurs, an dem, neben Wissenschaftlern und Stiftungen, sich auch Politik und Medien beteiligt haben und ganz gewiss weiterhin beteiligen werden. Es gehört viel Vertrauen in die eigene Sache und vor allem in die amerikanische Justiz dazu, diesen ungleichen Kampf David gegen Goliath zu beginnen. Andererseits stehen hinter den entstandenen Schäden massenweise Einzelschicksale; viel Phantasie braucht es nicht, sich die gigantische Druckkulisse vorzustellen, die sich da in Windeseile aufbauen könnte. Vielleicht wird daraus ja auch ein Lackmustest für eine in Verruf geratene Öffentlichkeit. Leidenschaftslose Unterrichtung ist angesagt.

Quellen (u.a.)

https://www.corona-schadensersatzklage.de/

https://clubderklarenworte.de/sammelklage/ incl. Video

https://www.deutschland-kurier.org/sammelklage-in-den-usa-was-corona-geschaedigte-jetzt-wissen-sollten/

https://www.tagesschau.de/faktenfinder/sammelklage-corona-119.html

https://corona-ausschuss.de/

https://www.ckb-anwaelte.de/download/Antrag_JH_DP_teilanonymVerfoeff.pdf

Geschrieben von: Schödlbauer Ulrich und Weißgerber Gunter
Rubrik: Politik