von Ulrich Schödlbauer

»Angenommen…« – »Ja?« wirft B ein, es klingt wie eine Drohung, aber das bleibt eine bloße Annahme –, »angenommen, ich nehme die Wahl an, nehmen die anderen dann an, dass ich gewählt bin oder fallen sie über mich her, weil sie annehmen, dass ich die Verweigerung verweigert habe und sie einer solchen Verweigerung die Zustimmung verweigern müssten, vulgo: sie nicht dulden wollen? Bin ich also angenommen? Falls ja: werde ich angenommen als einer, der annahm, dass er annehmen dürfe, was anzunehmen ihm angetragen wurde, nachdem er einmal bekundet hat, dass er annehme, anzunehmen sei die Pflicht des Gewählten, zumindest dann, wenn unter der Annahme gewählt wurde, dass er annehmen werde, weil er die Annahme im voraus zugesichert hat?

Oder bin ich der falschen Annahme erlegen, dass Annehmen das selbstgewählte Schicksal des Gewählten sei, der gewählt wurde, weil er sich in eigener Person der Wahl stellte, also nicht etwa hinterrücks, unter der Annahme, er werde schon ablehnen, in die Wahl eingeschmuggelt wurde? Noch habe ich angenommen, aber ich nähre bereits die Annahme, dass meine Annahme unter der irrigen Annahme erfolgte, von denen angenommen zu werden, die annehmen durften, ich werde die Annahme nicht verweigern, was ich hiermit tue, obwohl sie ja, streng genommen, bereits erfolgte und daher als Annahme von mir und anderen angenommen, d.h. akzeptiert wurde. Nun wurde ich aber angenommen von denen, die mich gewählt haben und also annehmen durften, es sei mir recht, gewählt zu werden und ich würde die Annahme nicht verweigern, was ich ja auch, wie jedermann nachlesen kann, nicht getan habe. Nicht angenommen werde ich hingegen von denen, die annehmen durften, dass die Annahmen, unter denen ich annehmen durfte, angenommen zu werden, ihnen zugute kommen würden, während sie sich in aller Öffentlichkeit davon distanzieren könnten, da sie mit der Wahl und all ihren Annahmen vorher und nachher im strengen und im loseren Sinn nichts zu tun hätten, was immer noch richtig ist, solange man davon ausgeht, dass sie, rein rechtlich gesehen, keine Oberen sind, sondern nur Entferntere. Es sind also die Entfernteren, die mich zur Aufgabe der Annahme unter der Annahme drängen, dass ihre Interessen durch die Aufgabe meiner Interessen und derjenigen, die mich gewählt haben, besser gewahrt blieben als dadurch, dass ich, der ich nun einmal näher dran und sozusagen mittendrin bin, meine Interessen unter der Annahme verfolge, damit dem Interesse derjenigen zu dienen, die durch ihre Wahl gezeigt haben, dass es möglich ist zu wählen, z.B. mich, während die Verweigerung der Annahme meinerseits die Wahl selbst zur Farce hätte werden lassen, ich sage: zur Farce, denn es ist eine Farce, zu wählen und gleichzeitig nicht zu wählen, durch eine Art wählendes Nichtwählen die vorangegangene Wahl durch die Wähler, die mich und alle hier Wählenden gewählt haben, damit gewählt sei und gewählt werden könne, zu annullieren und somit den Wählern und Wählerinnen eine Nase zu drehen. Ich darf also annehmen, dass die von mir nicht angenommene, aber durch mich erfolgte Annahme der Wahl der Annahme der Vielen Vorschub leisten wird, dass die Annahme, ich und meine Partei stünden wie alle anderen zur Wahl, auf dass die Wähler und Wählerinnen die Wahl hätten, heute dahingehend korrigiert wurde, dass sowohl mein persönliches Zur-Wahl-Stehen als auch das meiner Partei eine einzige … ich sagte es bereits, Farce sei, was, wie alle, die mich kennen, bestätigen werden, einerseits eine große Ungerechtigkeit darstellt, andererseits den Nagel auf den Kopf trifft.« Soweit A.

»Aha«, sagt B, »ich verstehe Bahnhof. Sparen Sie sich das für Ihre Memoiren auf und stehen Sie mir nicht im Wege. Das kann ich schon selber.«

Geschrieben von: Schödlbauer Ulrich
Rubrik: Politik