VI Sind die Verhältnisse an Deutschlands und Europas Grenzen derzeit legal oder illegal?

Nach dem Schengen-Abkommen sollten die Grenzkontrollen ausschließlich, aber umfassend an den Außengrenzen der EU erfolgen und an den Binnengrenzen abgeschafft werden. Man dachte an Straßen, Häfen und Flughäfen und nicht an Schlepper und Schlauchboote. Das Grenzregime an den Außengrenzen der EU entspricht derzeit nicht vollständig rechtsstaatlichen Standards.

Nach der Dublin III-Verordnung sollen Schutzsuchende in Europa Schutz finden. Sie müssen sich aber im Erstaufnahmeland registrieren lassen und dort auch ihren Asylantrag stellen. Danach sollte eine Verteilung an die EU-Staaten erfolgen. Das ist aber nie institutionalisiert worden, auch weil Deutschland sich noch 2013 widersetzt hat. Italien und Griechenland haben sich dafür auf ihre Weise gerächt, indem sie Schutzsuchende einfach durchgewinkt haben. Auch das war eindeutig illegal. Als aber Deutschland 2015, unter dem Flüchtlingsstrom leidend, Verteilung gefordert hat, haben fast alle EU-Staaten ihrerseits gemauert. Die Folge ist nun, dass Deutschland 2017 mehr Asylsuchende anerkannt hat als alle übrigen EU-Staaten zusammen, auch mehr, wenn man noch Kanada, USA, Australien und Neuseeland dazu nimmt. Es kamen sogar zeitweise mehr Migranten nach Deutschland als nach Europa. Wie denn das? Die Erklärung ist einfach. Das Plus kommt aus anderen EU-Staaten nach Deutschland – illegal übrigens. Deutschland bietet nun mal die luxuriösesten sozialstaatlichen Bedingungen, unwiderstehliche pull-Faktoren. Das kann auch nicht die rechtsstaatliche Lösung sein.

Nach europäischem Recht sind Migranten nicht berechtigt, ohne Genehmigung vom Erstaufnahmeland in ein anderes EU-Land zu reisen. Man nennt das irreguläre Migration, aber das ist nur eine Beschönigung für illegale Migration. Nach Dublin III müssten sie alle ins Erstaufnahmeland zurückgeführt werden. Das können wir für die Million, die 2015/6 zu uns kam, natürlich nicht nachholen. Aber wir müssten eigentlich zu Dublin III zurückkehren, allerdings geht das nur einvernehmlich. Und daran scheitert es. Da die gängige Praxis derzeit de facto Dublin III nicht entspricht, ist sie nicht ganz korrekt.

Zum Schluss noch eine besonders überraschende Illegalität. Das Schengen-Abkommen verbietet Kontrollen an den Binnengrenzen, es sei denn, die öffentliche Ordnung und Sicherheit wären schwerwiegend gefährdet. Aber auch dann darf nur zwei Jahre kontrolliert werden. Die zwei Jahre sind vorbei und Deutschland kontrolliert (allerdings ohne relevante Konsequenzen!) weiter an der österreichisch-bayrischen Grenze – und nur dort, worauf abgelehnte Asylantragsteller unbemerkt aus Dänemark nach Deutschland kommen. Zwar will der Rat der EU die Frist auf vier Jahre verlängern, das ist aber noch nicht rechtskräftig. Wer also umgehend Grenzkontrollen an Deutschlands Grenzen fordert, fordert weder die ›Wiederherstellung‹ rechtsstaatlicher Verhältnisse, noch wäre das überhaupt erlaubt.

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